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Unsere Leistungen

Unser ambulanter Pflegedienst unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege zu Hause. Wir bieten Familien Unterstützung und Hilfe im Alltag, damit pflegende Angehörige Pflege und Beruf sowie Betreuung besser organisieren können.

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Unsere Leistungen sind:

GRUNDPFLEGE = Unter Grundpflege versteht man die pflegerische Versorgung eines Menschen, der vorübergehend oder dauerhaft nicht allein die Verrichtungen des täglichen Lebens bewältigen kann.

Die Grundpflege umfasst Hilfe bei:

Körperpflege, An – und Auskleiden, Hilfestellungen beim Waschen, Mobilisation sowie Zubereitung von Mahlzeiten und vieles mehr.

HÄUSLICHE BETREUUNG = Wir betreuen Sie oder Ihre Angehörige stundenweise in Ihrer gewohnten Umgebung.

Pflegebedürftige in häuslicher Versorgung haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125,00€ monatlich für Betreuung oder hauswirtschaftliche Versorgung. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehörigen und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags.

Zum Beispiel: Besuchsdienste, sinnvolle Beschäftigung, Hilfe bei der Organisation des Alltags.

HAUSWIRTSCHAFTLICHE VERSORGUNG = Hauswirtschaftliche Versorgung umfasst Maßnahmen, die notwendig sind, um grundlegende Anforderungen einer eigenständigen Haushaltsführung aufrechtzuerhalten.
Hierzu gehören zum Beispiel: Botengänge, Unterstützung bei der Reinigung der Wohnung, Einkauf.

Diese Leistungen beziehen sich allerdings nur auf die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen selbst.

BERATUNG DER PFLEGEBEDÜRFTIGEN UND IHRER ANGEHÖRIGEN = Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können anstelle der häuslichen Pflegehilfe ein Pflegegeld beantragen. Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, müssen den Pflegekassen

  • bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich einmal,
  • bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich einmal eine Beratung nachweisen. Die Beratung dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischer pflegefachlicher Unterstützung der häuslich Pflegenden.

Die Vergütung für die Beratung ist von der zuständigen Pflegekassen, bei privaten Pflegeversicherten, von den zuständigen privaten Versicherungsunternehmen zu tragen.

VERHINDERUNGSPFLEGE = Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege. Sie können sich Unterstützung durch unseren Pflegedienst holen.

Wir arbeiten eng mit allen Krankenkassen, Ärzten, Apotheken, Sanitätshäusern und Therapeuten zusammen.

Wir pflegen, betreuen und beraten Sie, wie wir selbst im Alter oder bei Krankheit gepflegt, betreut und beraten werden möchten.

Hilfe, Sorge, Unterstützung, Beratung...

Hilfe - wenn Sie in Ihrer vertrauten Umgebung versorgt werden möchten

Sorge - für größtmögliche Selbstständigkeit und Ihr körperliches Wohl

Unterstützung - pflegender Angehöriger durch gezielte Hilfe und umfassende Anleitung

Beratung - in allen Fragen der Finanzierung und der pflegerischen Versorgung

Wir sind an sieben Tagen in der Woche für Sie da. Bei pflegefachlichen Problemen haben Sie die Unterstützung durch eine 24 Stunden Rufbereitschaft.

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PFLEGESACHLEISTUNGEN

Bei häuslicher Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst haben pflegebedürftige Menschen Anspruch auf Pflegesachleistungen. Die Höhe dabei ist abhängig vom Pflegegrad.

Die aktuelle Tabelle für Sachleistungen nach Pflegegrad im Überblick für Sie auf: